Die letzte Meile – KEP-Branche im Umbruch
Die Auftragsbücher der international tätigen Kurier-, Express- und Paketdienste quellen einerseits über, andererseits häufen sich diverse Kundenreklamationen. Große Online-Händler können ihre Lieferversprechen in diesem Zusammenhang nicht mehr bei jeder Zustellung einhalten und bauen eigene Verteilzentren auf, die im Wettbewerb mit den KEP-Dienstleistern stehen. Der Paketmarkt unterliegt derzeit einer dringend benötigten Neu-/Umstrukturierung mit innovativen Lösungsmodellen. Ein erfolgskritischer Aspekt im Rahmen einer Neu- und Umstrukturierung des Paketmarktes ist die Gewinnung von geeigneten und qualifizierten Arbeitskräften. Derzeit wird ein Arbeitskräftemangel sowohl bei qualifizierten als auch bei einfachen Tätigkeiten festgestellt. Die Situation für die Unternehmen in dieser Branche verschärft sich.
AT-SOLUTION bietet aktuelle Benchmarks / Tarifvergleiche und Vergleiche von Arbeitsbedingungen für die Bereiche Handelsdistribution (letzte Meile), Handelslogistik sowie Spedition und Logistik an. Hier werden nicht nur die einschlägigen Tarifverträge verglichen, sondern auch ausgewählte Arbeitsbedingungen in Bereichen / Segmenten, die sich auch außerhalb von Tarifbindung befinden und zwischenzeitlich einen wesentlichen Einfluss auf den Wettbewerb in der gesamten Branche haben. Auf Anfrage können wir Ihnen u.a. für den dynamisch wachsenden Arbeitsmarkt „KEP“ nach unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen und Bundesländern aufgefächerte aktuelle Übersichten zum Entgelt und zu spezifischen Arbeitsbedingungen zur Verfügung stellen. Spezielle Kundenanforderungen berücksichtigen wir gerne.
(erstellt am: 08.10.18)
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Muster (Benchmark-Ausdruck ohne Zahlen):
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland liegt aktuell bei 9,19 Euro. Zum 1. Januar 2020 soll eine weitere Erhöhung auf 9,35 Euro folgen.
Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) ist bereits zum 06. Juli 2017 in Kraft getreten. Beschäftigte können seit dem 06. Januar 2018 erstmals Auskunft über die Entgeltstrukturen im Unternehmen verlangen. Arbeitgeber müssen ab 2018 zudem die Berichtspflichten und Prüfverfahren beachten.
Die neue Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) trat am 25. Mai 2018 mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft und hat das bis dato geltende Bundesdatenschutzgesetz komplett ersetzt.
Auszüge aus dem Koalitionsvertrag vom 07. Februar 2018 (zwischen CDU, CSU und SPD) zu den Bereichen Arbeitsmarkt und Tarifpolitik: